Journalistin nach §129a StGB verurteil

http://rakete.blogsport.de/images/heikeschrader.jpgEinem Bericht von Telepolis zu Folge wurde die Journalistin Heike Schrader am Dienstagnachmittag vom OLG Düsseldorf zu 1 Jahr und 10 Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Vorwurf: Bildung Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Sie soll die in Deutschland verbotene Organisation DHKP-C unterstützt haben. Dabei konnten Schrader keine kriminellen Aktivitäten in und für die Organisation nachgewiesen werden. Mussten Sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des Richters auch nicht: Es reiche, dass auch legale Aktivitäten eine terroristische Organisation stärken, um bestraft zu werden. Diese Stärkung habe Schrader dem Bericht zu Folge unter anderem dadurch erreicht, indem sie Artikel über die Zustände in der Türkei veröffentlichte.
Matthias Krause vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. kommentierte das Urteil in einer Pressemitteilung: „Einmal mehr wird der bundesrepublikanische Schnüffel- und Kriminalisierungsparagraph genutzt, um das Regime in Ankara zu unterstützen. Insbesondere internationalistische Politik soll mit diesem Urteil im Nachhinein abgestraft werden.“

Hintergrund: Wie die Telepolis-Autorin Heike Schrader ins Visier des Staatsschutzes geriet


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